Wann Wildarten geschützt sind
Für eine Vielzahl an jagdbaren Wildarten wurden per Verordnung der Landesregierung Schonzeiten festgesetzt. Während der Schonzeiten (Ausnahme bei Krankheit, Verletzungen oder behördlicher Anordnung nach § 90 JG 1993) dürfen diese Wildarten weder verfolgt noch gefangen noch erlegt werden.
Neben den taxativ angeführten Wildarten mit ganzjähriger Schonzeit, sind sämtliche nicht gelistete Wildarten ganzjährig zu schonen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
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